In Deutschland ist das Steuersystem zwar komplex, bietet jedoch viele Möglichkeiten, Ausgaben abzusetzen. Eine häufig gestellte Frage betrifft die Möglichkeit, die Kosten für Entrümpelungen steuerlich geltend zu machen. Die gute Nachricht: Es ist möglich, und zwar durch den Abzug von haushaltsnahen Dienstleistungen. Dieser Ratgeber klärt alle wichtigen Fragen zu diesem Thema.

Was sind haushaltsnahe Dienstleistungen?

Haushaltsnahe Dienstleistungen umfassen Tätigkeiten, die im eigenen Haushalt anfallen und grundsätzlich auch selbst ausgeführt werden könnten. Dazu gehören beispielsweise Gartenarbeiten, Reinigungsdienste und nicht zuletzt die Entrümpelung. Gerade bei größeren Wohnflächen oder aus gesundheitlichen bzw. zeitlichen Gründen entscheiden sich viele dafür, diese Arbeiten von professionellen Dienstleistern erledigen zu lassen.

Wohnzimmer sauber halten

Beispiele für haushaltsnahe Dienstleistungen:

  • Entrümpelung: Ob nach einem Umzug oder im Rahmen einer Haushaltsauflösung, Entrümpelungen können steuerlich abgesetzt werden.
  • Reinigungsdienstleistungen: Regelmäßige oder einmalige Reinigung von Wohnräumen.
  • Gartenpflege: Mähen, Beschneiden von Hecken und weitere Gartenarbeiten.
  • Hausmeisterarbeiten: Reparaturen und Instandhaltungen im und am Haus.
  • Winterdienst: Schneeräumung und Streudienste im Winter.

Wie setzt man die Kosten ab?

Es gibt zwei Wege, um die Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen wie die Entrümpelung von der Steuer abzusetzen:

Variante I: Die einfachste Methode ist, wenn Sie einen Steuerberater beauftragen. Legen Sie ihm einfach die entsprechende Rechnung vor, und er wird diese zusammen mit Ihren anderen steuerlichen Angaben berücksichtigen.

Variante II: Für diejenigen, die ihre Steuererklärung selbst anfertigen, gibt es im Steuerformular ein spezielles Feld für haushaltsnahe Dienstleistungen. Hier tragen Sie die Art der Dienstleistung und die gesamten Kosten inklusive Mehrwertsteuer ein.

Für das Steuerjahr können maximal 20.000 Euro für solche Dienstleistungen angegeben werden. Das Finanzamt erkennt davon 20 % an. Bei einem Rechnungsbetrag von 2.800 Euro bedeutet das beispielsweise eine Steuerermäßigung von 560 Euro.

Fazit

Die Absetzbarkeit von Entrümpelungskosten bietet eine finanzielle Erleichterung für viele Steuerpflichtige. Ob durch eigene Anstrengungen in der Steuererklärung oder mit Hilfe eines Steuerberaters, es lohnt sich, diese Möglichkeiten zu nutzen. Durch die professionelle Hilfe sparen Sie nicht nur Zeit und Energie, sondern können auch finanziell profitieren. Vergewissern Sie sich, dass Sie alle relevanten Belege sammeln, um den maximal möglichen Betrag geltend zu machen. Mit diesen Informationen ausgestattet, können Sie die Entrümpelungskosten effektiv von Ihrer Steuer absetzen.